Niedersachsen gibt Kopftuch-Erlass für Schulen heraus
KNA 07.09.2015
Hannover (KNA) Das niedersächsische Kultusministerium hat zum Schulbeginn einen Erlass herausgegeben, der das Tragen von religiösen Kopfbedeckungen wie etwa Kopftüchern an öffentlichen Schulen neu regelt. Demnach ist es an niedersächsischen Schulen ab sofort grundsätzlich erlaubt, dass Lehrkräfte aller Fächer während des Unterrichts ein Kopftuch tragen, wie das Kultusministerium am Montag in Hannover mitteilte. Bisher war das Tragen eines Kopftuchs lediglich während des islamischen Religionsunterrichts erlaubt, wovon eine Lehrkraft laut Ministerium auch Gebrauch machte.
Ausnahmen vom jetzigen Grundsatz könnten sich lediglich aus einer "hinreichend konkreten Gefahr für den Schulfrieden oder für die staatliche Neutralität" ergeben, hieß es weiter. Dies müsse "immer im Einzelfall geprüft werden". Damit verweist das Ministerium auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Januar, nach dem ein grundsätzliches Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Schulen gegen die Verfassung verstößt und damit unzulässig ist.
Ergänzend zum ministeriellen Erlass werde auch die niedersächsische Landesschulbehörde die Schulleiter auf die geänderte Rechtslage hinweisen, so das Ministerium. Bei "Fragen in diesem Zusammenhang" könnten sich die Schulen jederzeit an die Landesschulbehörde wenden.
(KNA - pktkr-89-00089)
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