Menschenrechtsinstitut dringt auf Kopftuch-Erlaubnis für Lehrer
KNA 26.11.2015
Berlin (KNA) Das Deutsche Institut für Menschenrechte appelliert an alle Bundesländer, muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs zu ermöglichen. Alle Länder sollten klarstellen, das Lehrenden grundsätzlich erlaubt sei, solche Kleidungsstücke und Zeichen äußerlich sichtbar zu tragen, sagte Institutsmitarbeiterin Petra Follmar-Otto am Donnerstag in Berlin. Die in Ländern wie Bayern oder Hessen bestehenden gesetzlichen Privilegierungen von christlichen und jüdischen Symbole sollten aufgehoben werden.
Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom März gegen ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen hatte der NRW-Landtag im Juni die Privilegierung christlicher Bildungs- und Kulturwerte aus dem Schulgesetz des Landes gestrichen. Damit wurde das Kopftuch für muslimische Lehrerinnen erlaubt. Das Gericht hatte weiter erklärt, das Tragen eines Kopftuchs oder sonstiger religiöser Symbole einer Lehrkraft dürfe nur dann verboten werden, wenn davon im Einzelfall "eine hinreichend konkrete Gefährdung für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität" ausgehe. Das Menschenrechtsinstitut rief alle Bundesländer auf, bestehende Schulgesetze zu ändern und die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen.
(KNA - pllmq-89-00265)
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