Gutachter kritisiert geplanten Islamisten-Personalausweis
KNA 13.03.2015
Hamburg (KNA) Kritik an dem von der Bundesregierung geplanten Ersatzpersonalausweis für Islamisten übt der Passauer Rechtswissenschaftler Gerrit Hornung. Er habe Zweifel, ob die angestrebte Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar sei, sagte der Jurist dem Magazin "Spiegel". Hornung will am Montag als Sachverständiger im Innenausschuss des Bundestags seine Bedenken vortragen.
"Wenn durch das Dokument jeder sofort erkennen kann, dass der Inhaber als gewaltbereiter Islamist eingestuft wird, wäre das eine erhebliche Stigmatisierung", sagte der Jurist. "Dann wäre mit verfassungsrechtlich bedenklichen Diskriminierungen für die Betroffenen zu rechnen, angefangen beim Abholen eines Paketes bei der Post bis hin zum Abschluss eines Mietvertrags."
Die Regierung will mit der Gesetzesänderung Islamisten die Ausreise in Kampfgebiete wie Syrien oder Irak erschweren. Ihnen soll künftig nicht nur der Reisepass, sondern auch der Personalausweis abgenommen werden können. Stattdessen bekommen sie ein Ersatzdokument, um sich beispielsweise bei Banken oder der Wohnungssuche weiter ausweisen zu können. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hatte bereits vor "erheblichen Schwierigkeiten im Alltag" für Inhaber des Ersatzausweises gewarnt.
(KNA - pknln-89-00142)
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