Österreichisches Islamgesetz nimmt weitere Hürde
KNA 13.02.2015
Wien (KNA) Das österreichische Islamgesetz hat am Donnerstag eine weitere Hürde genommen. Der Verfassungsausschuss des Parlaments (Nationalrat) stimmte dem Gesetz zu, das eine Radikalisierung vor allem junger Menschen verhindern und einen Islam "österreichischer Prägung" schaffen soll. Im Parlament beschlossen werden soll der Entwurf am 25. Februar.
Trotz anhaltender Kritik von Teilen der muslimischen Glaubensgemeinschaft stimmten die Koalitionsparteien für den Gesetzentwurf. Einige Bestimmungen wurden allerdings noch abgeändert. So sollen vom Ausland finanzierte Imame nun noch bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, statt wie ursprünglich vorgesehen bis Ende 2015, in Österreich tätig bleiben können. Beim einzurichtenden Islamstudium soll stärker darauf geachtet werden, dass der theologische Kernbereich von Anhängern der anerkannten islamischen Religionsgesellschaften gelehrt wird.
Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände Österreichs (AKV) begrüßte den Beschluss. Es sei erfreulich, dass trotz des zuletzt starken Widerstandes islamischer Verbände die Eckpfeiler des Islamgesetzes durchgesetzt wurden. Dies betreffe vor allem die Verpflichtung zur Offenlegung der wesentlichen Glaubensgrundlagen seitens der islamischen Religionsgemeinschaft in deutscher Sprache, die ausdrückliche Festlegung des Vorrangs des österreichischen Rechts vor den islamischen Glaubensvorschriften sowie das Verbot der Auslandsfinanzierung für religiöse Funktionsträger und islamische Religionsgesellschaften.
Mit dem Gesetz erfährt die seit 1912 bestehende gesetzliche Anerkennung des Islam in Österreich eine umfassende Novellierung, die auch die Aleviten umfasst. Bis zuletzt hatte der Schurarat der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) den Entwurf abgelehnt. Der Passus, wonach die Vereine nicht aus dem Ausland finanziert werden sollen, ist laut Moslemvertretern verfassungswidrig. Einen Gang zum Verfassungsgerichtshof schloss IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac bis zuletzt nicht aus. Auch die Möglichkeit des Staates, Vereine, die den Bestimmungen nicht entsprechen, auflösen zu können, wurde heftig kritisiert.
(KNA - pkmlm-89-00138)
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