Türken brauchen "Heiratsberechtigung" für Eheschließung
KNA 10.02.2015
Istanbul (KNA) Heiratswillige in der Türkei brauchen ab sofort eine "Heiratsberechtigung" zur Eheschließung. Die Bescheinigung, eine Art Führungszeugnis, sei ein Nachweis dafür, dass keine Einwände gegen eine Eheschließung bestünden, berichtete die türkische Presse am Dienstag unter Berufung auf die Bekanntmachung der Neuregelung im türkischen Staatsanzeiger. Den Berichten zufolge soll die Bescheinigung dabei helfen, Gewalt in der Ehe einzudämmen. Das Dokument soll von den Einwohnermeldeämtern ausgegeben werden.
Ismet Ucma, ein Politiker der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP, hatte erst vergangene Woche die Einführung einer Heiratsberechtigung vorgeschlagen, um Gewalt zwischen Eheleuten zu bekämpfen.
Laut einer Zählung des regierungsunabhängigen Internetportals Bianet wurden im vergangenen Jahr 281 Frauen in der Türkei von Männern ermordet. In den vergangenen fünf Jahren gab es demnach mehr als 1.100 Opfer. Täter sind in den meisten Fällen Ehemänner, andere Familienmitglieder oder Lebensgefährten.
(KNA - pkmlk-89-00052)
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