Bundesrat berät über Personalausweisentzug für Extremisten
KNA 06.03.2015
Berlin (KNA) Der Entzug des Personalausweises bei radikalisierten Personen ist Thema im Bundesrat. Die Länderkammer berät am Freitag über den Gesetzentwurf zur Änderung des Personalausweisgesetzes und des Passgesetzes. Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung verhindern, dass Islamisten aus Deutschland zur Teilnahme am Dschihad nach Syrien oder den Irak reisen. Betroffene sollen einen Ersatz-Personalausweis mit Ausreise-Sperrvermerk erhalten. Bislang konnten die Behörden nur den Reisepass entziehen. Der Bundesrat wird voraussichtlich dem Gesetz zustimmen.
Um die Wiedereinreise potenzieller Dschihadisten zu unterbinden, soll mit dem Gesetz zudem die Möglichkeit geschaffen werden, die Gültigkeit von Dokumenten aufzuheben. Dadurch wären die sich im Ausland befindlichen radikalisierten Personen nicht mehr im Besitz eines gültigen Reisedoku-ments, könnten innerhalb des Schengener Informationssystems oder über Interpol unmittelbar ausgeschrieben und gerade auch in den Transitländern leichter aufgegriffen werden.
Der Bundesratsinnenausschuss hatte in seinen Empfehlungen gefordert, den derzeit im Entwurf genannten Tatverdacht von "Gewalt gegen Leib und Leben als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange" noch weiter zu konkretisieren. Die umschriebene Handlung sei sehr unbestimmt, so das Urteil des Ausschusses.
(KNA - pknkp-89-00161)
Auf unserer Hauptseite finden Sie weitere Informationen zu den Themen interreligiöser Dialog und christlich islamischer Dialog.