Gericht: Keine Autopsien gegen religiöse Vorschriften
KNA 29.07.2015
London (KNA) Ein britisches Gericht hat Autopsien untersagt, wenn diese den religiösen Überzeugungen des Toten widersprechen. Wenn der Leichnam gemäß den Vorschriften der Religion des Verstorbenen unversehrt bleiben muss, seien Körper-Scans oder Bluttestverfahren die Mittel der Wahl, heißt es laut der Zeitung "The Independent" (Mittwoch) in einem Grundsatzurteil des Obersten Gerichts. Es legte einen Kriterienkatalog fest, den Gerichtsmediziner und Ermittler künftig zu beachten haben.
Juden und Muslime begrüßten den Richterspruch; ihre Religionen empfinden die Obduktion als eine Entweihung des Leichnams. Anlass der Gerichtsanhörung war die Autopsie einer 86-jährigen Jüdin, die im Krankenhaus unter nicht eindeutig geklärten Umständen gestorben war. Die Behörden ordneten gegen den Protest der Familie eine Autopsie an. Per Eilentscheid erreichten die Angehörigen einen Scan als Alternative, durch den die Todesursache zweifelsfrei ermittelt werden konnte.
(KNA - pkrmt-89-00144)
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