Türkei im Rechtsstreit um christliche Missionierung verurteilt
KNA 13.10.2015
Straßburg (KNA) Im Streit um einen TV-Bericht über vermeintliche christliche Missionierungen und Angriffe auf den Islam in der Türkei hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Ankara wegen Eingriffen in die Privatsphäre verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Dienstag der Klage eines australischen Staatsbürgers statt, der als Journalist und in einem christlichen Buchladen in der Türkei gearbeitet hatte.
Türkische TV-Journalisten hatten sich ihm gegenüber als am christlichen Glauben Interessierte ausgegeben und die Gespräche heimlich mit versteckter Kamera gefilmt. Der daraus entstandene Filmbeitrag warf dem Australier christliche Missionierung vor.
Unmittelbar nach den Filmaufnahmen wurde er für eine Nacht in Polizeigewahrsam genommen. Ein türkisches Gericht sprach ihn jedoch von der Anklage der Beleidigung von Gott und Islam frei. Er selbst wiederum hatte in mehreren Instanzen erfolglos wegen Verleumdung prozessiert. Schließlich wurde ihm seine Wohnung gekündigt und er des Landes verwiesen.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gab dem Australier allerdings nur in Teilen Recht. So sahen die Straßburger Richter durch das heimliche Filmen und die Veröffentlichung des Beitrags das Recht auf Privatsphäre verletzt. Die Klage wegen unrechtmäßiger Eingriffe in die Religionsfreiheit oder in die freie Meinungsäußerung durch die türkischen Behörden wiesen sie aber ab. Der Gerichtshof verurteilte Ankara zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 7.500 Euro.
(KNA - plkln-89-00058)
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