Höchstes US-Gericht befasst sich mit Kopftuch-Klage
KNA 25.02.2015
Washington (KNA) Das US-Verfassungsgericht befasst sich an diesem Mittwoch (Ortszeit) mit einem Kopftuchstreit um ein Beschäftigungsverhältnis beim Modehersteller "Abercrombie & Fitch". Die Modekette hatte einer jungen Muslima einen Job verwehrt, weil sie bei ihrem Vorstellungsgespräch ei-nen sogenannten Hidschab trug.
Während die örtliche Managerin eines speziell auf Kinder ausgerichteten Ladens in der Stadt Tulsa im US-Bundesstaat Oklahoma die 17-Jährige einstellen wollte, lehnte eine übergeordnete Abteilung die Beschäftigung ab. Zur Begründung hieß es, das Kopftuch der Bewerberin entspreche nicht den Vorstellungen der Firma über das Auftreten ihrer Mitarbeiter. Die 17-jährige Samantha Elauf klagte daraufhin wegen Diskriminierung.
Der Vorfall ereignete sich bereits 2008 und ging durch verschiedene Klageinstanzen bis vor den Supreme Court. Zuletzt hatte ein Bundesberufungsgericht in Denver im Oktober 2013 den Anspruch Elaufs auf 20.000 US-Dollar (Tageskurs 17.600 Euro) Schadenersatz verworfen. Zur Begründung hieß es, "Abercrombie & Fitch" könne wegen seiner Kleidungsvorgaben keine Diskriminierung vorgeworfen werden. Während lokale Politiker die Position des Unternehmens teilen, haben sich musli-mische, christliche und jüdische Organisationen hinter Elaufs Klage gestellt.
Das Verfassungsgericht muss nun entscheiden, was schwerer wiegt: das Recht der Klägerin, ein Kopftuch zu tragen, ohne benachteiligt zu werden, oder das des Unternehmens, seine Produkte unter bestimmten Richtlinien anzubieten. Die Verfassungsrichter geben den Parteien am Mittwoch Gelegenheit, ihre Argumente vorzutragen. Mit einer Entscheidung wird Ende Juni gerechnet.
(KNA - pkmmp-89-00154)
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