Beck: Verfassungsrecht nicht wegen islamischen Verbänden ändern
KNA 02.03.2015
Berlin (KNA) Vor einer Änderung des Verfassungsrechts zugunsten islamischer Interessenverbände hat der religionspolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, Volker Beck, gewarnt. "Islamische Religionsgemeinschaften können die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes erhalten, wenn sie sich bekenntnisförmig organisieren", betonte Beck am Samstag in Berlin. Der Union warf er zugleich ein "heilloses Durcheinander" in ihrer Politik gegenüber dem Islam vor.
Beck betonte, dass islamische Interessensverbände, die sich allein nach sprachlichen, nationalen oder gar politischen Kriterien organisieren, keine Religionsgemeinschaften seien. "Da es an solchen islamischen Religionsgemeinschaften fehlt, behilft man sich in den Ländern mit Staatsverträgen und Beiräten in den Schulgesetzen". Es sei an der Zeit, diese zentrale Frage endlich in der Deutschen Islamkonferenz zu bearbeiten. "Die schlechteste aller Lösungen wäre, "bestehende nicht religiös strukturierte Verbände einfach upzugraden".
Beck kritisierte die Integrationsbeauftragte der Unionsfraktion im Bundestag, Cemile Giousouf (CDU), islamischen Interessensverbänden den Status der Körperschaft des Öffentlichen Rechtes verleihen zu wollen, obgleich diese die Voraussetzung hierfür rechtlich nicht erfüllten.
Giousouf sagte in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstag), dass viele muslimische Verbände seit einiger Zeit auf eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts dringen würden. "Das sollten wir unterstützen", so Giousouf. Damit könnten sie sich wie etwa die jüdischen Religionsgemeinschaften über eine Kultussteuer selbst finanzieren.
(KNA - pkmms-89-00009)
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