Kritik an Gerichtsentscheidung für Kopftuchverbot in Russland
KNA 12.02.2015
Moskau (KNA) Spitzenvertreter der Muslime in Russland haben ein Urteil des Obersten Gerichtshofs des Landes zugunsten eines Kopftuchverbots an Schulen in Mordowien als verfassungswidrig kritisiert. Russlands Muftirat sprach sich am Donnerstag für eine Anfechtung der Entscheidung beim Verfassungsgericht aus. Der Oberste Gerichtshof hatte am Mittwoch eine Klage gegen das im Herbst in der 600 Kilometer südöstlich von Moskau gelegenen Teilrepublik Mordowien eingeführte Verbot jeglicher Kopfbedeckungen an öffentlichen Schulen abgewiesen.
In Russland wird seit Monaten kontrovers über die Einführung eines landesweiten Kopftuchverbots für Musliminnen an Bildungseinrichtungen diskutiert. Bisher wurde es lediglich in Mordowien und der Region Stawropol im Nordkaukasus verhängt. Im überwiegend christlich-orthodoxen Russland bekennen sich Schätzungen zufolge rund zehn Prozent der Bürger zum Islam.
Gegen das von der örtlichen Regierung angeordnete Kopftuchverbot hatte die muslimische Gemeinde von Mordowien geklagt. Ihr zufolge wurden Musliminnen mehrfach nicht zum Unterricht zugelassen, weil sie eine Kopfbedeckung trugen. Auch an der Medizinischen Universität in Moskau waren laut Medienberichten Studentinnen vorübergehend von Vorlesungen ausgeschlossen worden, weil sie ein Kopftuch trugen. Inzwischen sei ihnen erlaubt worden, ihre Haare und den Hals mit Schals zu bedecken.
(KNA - pkmlm-89-00030)
Auf unserer Hauptseite finden Sie weitere Informationen zu den Themen interreligiöser Dialog und christlich islamischer Dialog.