Katholische Lehrerinnen fürchten "Indoktrination" durch Kopftuch
KNA 12.05.2015
Düsseldorf (KNA) Nach der Aufhebung des Kopftuchverbots an Nordrhein-Westfalens Schulen durch das Bundesverfassungsgericht befürchtet der Verein katholischer Lehrerinnen (VKDL) eine "Manipulation und Indoktrination" der Schülerschaft durch Lehrkräfte. Das muslimische Kopftuch könne nicht als "unpolitisches, ausschließlich religiöses Symbol" betrachtet werden, da es zugleich ein "bestimmtes Frauenbild" bekunde, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des VKDL NRW an den Düsseldorfer Landtag. Die Neutralitätspflicht der Lehrkräfte sei mit dem Kopftuch nicht in Einklang zu bringen. Das Recht der Religionsfreiheit für eine muslimische Lehrerin müsse dahinter zurück treten.
Die Aufhebung des pauschalen Kopftuchverbots vermag nach Auffassung des Vereins "nicht den Schulfrieden zu sichern". Vielmehr werde es zu einer Belastung des Schulklimas führen. Künftig müssten die Schulen vor Ort in jedem Einzelfall entscheiden, ob der Schulfrieden durch eine kopftuchtragende Lehrerin verletzt werde oder nicht. Die Landesregierung müsse den Schulen "nachvollziehbare Kriterien" an die Hand geben, um den unbestimmten Rechtsbegriff des Schulfriedens zu konkretisieren. Das Klima an den Schulen drohe künftig "durch religiöse Bekundungen im äußeren Erscheinungsbild von Lehrkräften" belastet zu werden. "Schulen dürfen kein Forum für diese subtile Form der politischen Kundgabe sein", heißt es in der Stellungnahme der katholischen Lehrerinnen. Zugleich bedauern sie, dass eine Privilegierung der christlich-abendländischen Kulturwerte nach dem Kopftuchurteil aus dem NRW-Schulgesetz gestrichen werden sollen. Die christlich-humanistischen Bildungswerte und Traditionen seien schließlich die Basis für das "friedliche Miteinander einer multikulturellen Gesellschaft".
Im Landtag wird derzeit eine Änderung des Schulgesetzes beraten, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 13. März das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen für rechtswidrig erklärt hatte. Dabei hatten die Karlsruher Richter auch festgestellt, dass ein gesetzliches Privileg für christlich-abendländische Werte an den Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Deshalb entschieden sich die Regierungsfraktionen ebenso wie die CDU-Opposition, die von dem höchsten Gericht angegriffene Gesetzespassage zu streichen.
(KNA - pkplm-89-00116)
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